| Formen |
|
|
|
Unterschiedliche Formen der MediationEs gibt keinen einheitlichen Stil und keine einheitliche Form von Mediation. Unterschiedliche Kontexte können unterschiedliche Formen erfordern. Man kann beispielsweise unterscheiden:Fachspezifische Beratungsmediation In diesen Fällen stehen die Mediatoren den Konfliktpartnern als fachkundige Experten mit technischen oder juristischen Ratschlägen zur Seite. Das Verfahren hat Ähnlichkeit mit einer Schlichtung oder einer early neutral evaluation. Vergleichsmediation In diesen Fällen bringen die Parteien in der Regel ihre Anwälte mit. Unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus Vergleichsverhandlungen namentlich vor Gericht münden die Verhandlungen häufig in einem distributiven Verhandlungsansatz. Diese Form der Mediation kann sich einer right-based Mediation annähern (im Gegensatz zu einer interest-based Mediation). Wise Elder Mediatoren werden hauptsächlich wegen ihres Ansehens und ihrer Ausstrahlung ausgewählt. Sie bringen ihre Erfahrung, ihre Weisheit und ihr Gerechtigkeitsempfinden in den Prozess ein. Mediation der Verständigung Das Schwergewicht liegt hier auf der Unterstützung der Autonomie und Selbstbestimmung der Konfliktpartner. Den Mediatoren geht es darum, diese in ihrer unterschiedlichen Sichtweise zu verstehen und eine Struktur vorzugeben, in der ihre Interessen zum Tragen kommen. Konflikte werden auch begriffen als eine Möglichkeit, auf einer neuen Ebene eine neue Verständigung untereinander zu gewinnen. Wenn es darauf ankommt, treten Beziehungsfragen und grundlegende menschliche Bedürfnisse in den Vordergrund. Transformative Mediation Dieser Ansatz ist auf der Grundlage einer sozial-kommunikativen Anschauung beziehungsorientiert. Angestrebt wird, dass die Konfliktpartner durch „Empowerment“ (Ermächtigung) und „Recognition“ (Anerkennung) sich so verändern, dass die Kommunikation, auch über den Mediationsprozess hinaus, konstruktiver wird. Es gibt vielfach Mischformen. Natürlich ist Mediation nicht davor gefeit, missbraucht zu werden. Hier ist der Mediator in seiner Berufsethik herausgefordert. Die „rote Lampe“ sollte überall da aufleuchten, wo die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung umzuschlagen droht (Eignung und Eignungsgrenzen). Gerichtsinterne MediationIm Anklang an Beispiele aus Holland und Australien gibt es in der BRD Pilotprojekte für gerichtsinterne Mediation, ab 1.3.2002 in Niedersachsen, ab 1.1.2004 in Mecklenburg-Vorpommern, ab 1.1.2005 in Bayern wie überhaupt in vielen anderen Ländern (www.centrale-fuer-mediation.de/ProjektgruppeMediation.pdf).Der für die Mediation zuständige Richter – in Bayern werden diese an den Landgerichten Güterichter genannt – ist nicht identisch mit dem gesetzlichen Richter. Das Verfahren ist vertraulich. Insbesondere dürfen keine Informationen an den gesetzlichen Richter weiter gegeben werden, die im Mediationsverfahren gewonnen wurden. Während der Dauer der Mediation wird der Rechtsstreit zum Ruhen gebracht. Führt die Mediation zu einer Einigung der Parteien, wird der Richter auf Wunsch der Parteien die vergleichsweise getroffene Regelung protokollieren. Damit werden rechtskräftige Titel geschaffen. Die Verfahren werden so behandelt, dass für die anwesenden Anwälte – falls diese sich nicht mit ihren Mandanten auf eine Zeitgebühr verständigt haben – über die Prozessgebühr hinaus eine Erörterungsgebühr und für den Fall des Vergleichsabschlusses eine Vergleichsgebühr anfällt. In München sind Richter an folgenden Gerichten als Mediatoren ausgebildet:
Die Projekte sind vielfach beforscht worden und haben durchwegs positive Ergebnisse gebracht. Die Einführung der Mediation bei Gericht wird vor allen Dingen damit begründet, dass das Verfahren zu mehr Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Parteien führe, dass der Rollenkonflikt vermieden werde, in dem der Richter bei herkömmlichen Vergleichsverhandlungen stehe. Insbesondere würde die Doppelrolle des Richters bei Vergleichsverhandlungen als Vermittler und Entscheider vermieden. Die Spannung aus diesem Dilemma bewirke häufig, dass die Parteien aus Angst vor einer eventuell doch notwendigen Entscheidung des Richters nicht offen verhandelten, sondern taktierten und Informationen zurückhielten. Mediation ist vertraulich. Die Parteien seien in ihren Vereinbarungen freier. Namentlich könnten wirtschaftliche, persönliche und andere individuelle Zukunftsinteressen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Das Verfahren sei auch zeiteffektiver und damit kostengünstiger. |