Konfliktregelungsformen PDF Drucken E-Mail

bei Wirtschaftskonflikten zwischen Personen/Unternehmen/Betrieben

In Besinnung auf die Wege der Konfliktbewältigung stehen zwei Modelle ganz im Vordergrund: das Delegationssystem Recht und das Konsenssystem.
Beide Systeme schlagen sich auch in der institutionellen Ausformung herkömmlicher und moderner Konfliktregelungsinstrumente nieder. Das wird sichtbar durch die nachfolgende Abbildung:


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Erläuterung der Konfliktregelungsformen

Verhandlungen
Die weitaus größte Zahl (auch rechtlich relevanter Konflikte) wird unmittelbar zwischen den Konfliktpartnern, zum Teil mit anwaltschaftlicher Hilfe, geregelt.

Mediation

Mediation ist das Verfahren, das genutzt werden kann, wenn die Konfliktpartner eigentlich den Konflikt selbst lösen wollen, hierzu aber eine Hilfestellung brauchen.

Cooperative Praxis (engl.: collaborative practice/law)

Cooperative Praxis (www.cooperative-praxis.de ist im Verhältnis zur Mediation dann am Platze, wenn die Parteien vor den eigentlichen Verhandlungen untereinander eine Klärung brauchen und in der Verhandlung selbst Fürsprecher an ihrer Seite. Diese Aufgabe wird von eigens hierfür ausgebildeten Anwälten und/oder Coaches wahrgenommen. Die Besonderheit der Cooperativen Praxis im Unterschied zu den herkömmlichen anwaltschaftlichen Verhandlungen liegt darin, dass die volle Energie auf Einigung ausgerichtet ist und deshalb die analytisch rechtliche Betrachtungsweise in den Hintergrund tritt. Im Vordergrund steht die interesseorientierte Zukunftslösung. Deshalb sind Anwälte und Coaches, wenn die Cooperative Praxis nicht zur Einigung führt, anschließend vereinbarungsgemäß gesperrt. Cooperative Praxis baut im Ablauf und von seinem Wesen her auf der Mediation auf. Unterschiedlich sind die Rollen der Beteiligten und der Ablauf, also die Choreographie.

ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution)
sind vor allen in den USA von den Gerichten bei der Abgabe an Dritte zur Entlastung der Gerichte entwickelt worden. Im Vordergrund stehen Formen der neutralen Evaluation, teilweise gemischt mit bestimmten prozeduralen Verfahrensweisen.

  • Med-Arb und Arb-Med
    Die Mischverfahren Med-Arb und Arb-Med (mediation-arbitration/Mediation – Schiedsgerichtsbarkeit)
    haben großen Ähnlichkeit mit herkömmlichen gerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit mediativen Elementen. Weil immer damit gerechnet werden muss, dass es zu einer rechtlich begründeten Entscheidung kommt, müssen sich die Parteien in der Verhandlung „rechtspositionsfähig“ halten. Sie werden also vermeiden, etwas offen zu legen, was sie bei einer rechtlichen Entscheidung schwächen könnte.
  • Minitrial
    Beim Minitrial wird zwischenzeitlich eine neutrale Evaluation eingeschaltet, häufig rechtlicher Art, sodass die Unternehmensleitungen im Wissen um diese Information zukunftsorientierte Verhandlungen führen können. Es können auch zur Leitung der Verhandlung "Faciliators", Konfliktmoderatoren oder Mediatoren eingesetzt werden.
  • Dispute Review Board mit Adjudication
    Besondere Bedeutung haben Dispute Review Boards (also Konfliktkommissionen) erlangt, wenn schnelle Entscheidungen mit Hilfe einer Adjudikation gefällt werden müssen. Das ist beispielsweise notwendig bei Großbauvorhaben, die in ihren Gewerken terminlich aufeinander abgestimmt sind. Adjudikation meint, dass die Konfliktkommission vorläufige Entscheidungen trifft, die dann Bestand haben, wenn sie nicht innerhalb einer kurzen festgesetzten Frist angefochten werden. Adjudikation kann bei uns als Verfahrensform eigens vereinbart werden.
  • Neutrale Evaluation
    schließt Beweisaufnahme mit ein.
    Sie können verwandt sein mit dem bei uns gebräuchlichen


Schiedsgutachten,
die ihrerseits rechtsverbindlich oder unverbindlich ausgearbeitet werden können. Meist wird die unverbindliche Form gewählt, die aber in Folge der Autorität des Schiedsgutachters häufig die entscheidende Orientierung gibt.


Schlichtungsmodelle

Schlichtungsmodelle sind bei uns in unterschiedlicher Form gebräuchlich. Sie sind, im Unterschied zur Mediation, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen (nicht verbindlichen) autoritativen Vorschlag zur Lösung des Konfliktes beinhalten.
Bei den Schlichtungsmodellen kann man 4 verschiedene Formen unterscheiden, nämlich

  • den Mandatstyp
  • den Partnerschaftstyp
  • den Verbraucherschutztyp und
  • den Zunfttyp.


Sie werden in der nachfolgenden Abbildung vorgestellt:

Mandatstyp

Partnerschaftstyp

Verbraucherschutztyp

Zunfttyp

15 a EGZPO, Gütestelen (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein)

 

Schiedsamt (zwölf von sechzehn Bundesländern, Ausnahmen: Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg)

 

ÖRA Hamburg und Lübeck, Arbeiterkammer und Angestelltenkammer in Bremen, Arbeiterkammer in Saarbrücken

 

Amtsgerichtliche Schlichtungsstellen in Bayern (München, Traunstein, Würzburg, Regensburg)

 

Handwerkskammern bei Baustreitigkeiten in Frankfurt, Dortmund, Düsseldorf u. a. O.

 

Notarielles Vermittlungsverfahren nach §§ 104, 87 ff. Sachen-R-BerG

 

Einigungsverfahren nach § 305 I Nr. 1 InsO

 

 

Mit Beteiligung der Verbände der jeweiligen Marktgegenseite (z. B. Mietervereine, Grundbesitzervereine bei Mietstreitigkeiten, so z. B. in Berlin, Dachau, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Saarbrücken)

 

Schlichtungsausschüsse für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen (§111 I ArbGG)

 

Einigungsstellen gem. § 76 BetrVG

 

Schlichtungsausschüsse bei IHKn z. B. in Augsburg, Düsseldorf, Hamburg, z. T. mit Mediation wie in München

Verbraucherzentralen öffentlich bezuschusst, mit Rechtsberatungserlaubnis seit 1980

 

750 Schuldnerberatungsstellen

Streitigkeiten unter Anwälten und zwischen Anwälten und Mandanten nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO

 

Ombudsmann für Streitigkeiten mit Anwälten, bei der BRAK

 

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank (§14 UklaG) Ombudsmann der Banken und Sparkassen; Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft

 

Vermittlung mit Hilfe von Gutachterausschüssen der Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker und Architektenkammer

 

Schlichtungsstellen der Handwerkskammern z. B. für KFZ-Gewerbe (Handel und Handwerk) sowie Schiedsstellen der Radio- und Fernsehtechniker, der Textilreinigungen, des Gebrauchtwarenhandels, des Abschleppverbandes. Ferner Personenfernverkehr beim VCD, Telefondienste bei der Bundesnetzagentur, Reiseschiedsstelle f. Online-Reisen

 

Schlichtungsstellen bei IHK gem. § 27a UWG

 

 
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