| Unterscheidung |
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Man kann grob Wirtschaftskonflikte zwischen Personen/Unternehmen/Betrieben und Konflikte im Unternehmen unterscheiden. Eine Zwischenstellung nehmen Konflikte auf der Führungsebene ein. Diese werden im nachfolgenden der Konfliktregelung zwischen Personen/Unternehmen/Betrieben zugeordnet unter dem Aspekt, dass bei einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zweifel die Zivilgerichte zuständig sind und ab einer gewissen Eskalationsstufe Anwälte beigezogen werden. Bei betriebsinternen Konflikten ist es eher üblich, Anwälte nicht beizuziehen, weil einerseits das als Eingriff in das innerbetriebliche Gefüge verstanden würde und andererseits rechtliche Fragestellungen nicht im Vordergrund stehen. Beschäftigt sich ein Unternehmen intensiver mit der Frage, wie am sinnvollsten Konflikte innerhalb und im Verhältnis nach außen gelöst werden – und das kann sehr kostensparend sein – wird es ein integriertes Konfliktmanagement einsetzen, mit dem Ziel eines systematischen Umganges mit Konflikten im Unternehmen und deren Organisation. Bei der Bestellung eines Mediators muss vorweg geklärt werden, ob es sinnvoller ist, einen internen Mediator einzusetzen (vorausgesetzt es gibt interne Mediatoren) oder einen externen Mediator zu beauftragen.
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